FREIE WÄHLER WINTERBERG & ORTSCHAFTEN


 

14.03.2018 | Bau: Ministerin Scharrenbach

Administrator (admin) on 21.03.2018

Ikeks können weiterhin als Fördergrundlage dienen. Sie sind jedoch künftig keine zwingende Fördervoraussetzung!!!

Dorferneuerung 2018 – neuer Programmentwurf sorgt für ungläubiges Kopfschütteln!

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit:

 

Der Vorstand der Freien Wähler Winterberg fordert hiermit die Verwaltung und den Rat der Stadt Winterberg wie folgt auf:

Auf Grund der neuen Richtlinien   >> Entwurf   seitens der Landesregierung sollten alle Entscheidungen und weiteren Vergaben an "Externe" bis zur endgültigen Klärung und neuen Vorgaben ab sofort eingefroren werden, um  keine weiteren und unnötigen Kosten zu produzieren! 

(FW Vorstand H.K.)

Worum geht es eigentlich?

 

Die ländlichen Räume in Nordrhein-Westfalen mit ihren zahlreichen Dörfern und dörflich geprägten Kommunen sind Lebens- und Wirtschaftsräume für nahezu die Hälfte der Einwohner des Landes.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat am 14.03.2018 einen   >> Entwurf für das Dorferneuerungsprogramm 2018 veröffentlicht.

IKEK - Was ist das - aus Lokalzeit Südwestfalen - Sendung vom 20.03.2018

 

Ministerin Ina Scharrenbach: „Die ländlichen Räume in den Nordrhein-Westfalen stehen vor besonderen Herausforderungen. Daher werden wir das Dorferneuerungsprogramm modernisieren. Insbesondere überhöhte bürokratische Auflagen für den Zugang zum Programm schaffen wir ab: Es kommt darauf an, Maßnahmen umzusetzen und nicht viel Zeit und Geld in die Planung zu stecken. Mit dem Dorferneuerungsprogramm 2018 liegt der Fokus der Landesregierung auf Maßnahmen, die die Nutzungsvielfalt, das Erscheinungsbild, die Identität und das Gemeinschaftsleben in den Dörfern und damit die Heimat stärken.“

Für das Dorferneuerungsprogramm werden Bund und Land voraussichtlich 12,25 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Da derzeit noch kein Bundeshaushalt für das laufende Jahr 2018 zur Verfügung steht, wird das Dorferneuerungsprogramm nur im Entwurf veröffentlicht, um allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich bereits jetzt auf die neuen Fördergrundsätze vorbereiten zu können.

Fördergegenstände im Programmentwurf zur Dorferneuerung 2018:

  • Die Änderung/Umnutzung oder Errichtung von dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde oder Dritter anstelle der Gemeinde kann gefördert werden. Bei den Gemeinschaftseinrichtungen handelt es sich um öffentlichen Zwecken dienende bauliche Anlagen und Einrichtungen, die die soziale, kulturelle oder allgemeine Grundversorgung der Bewohner des Dorfes gewährleisten.
  • Die Änderung/Umnutzung vorhandener dörflicher Bausubstanz und bestehender Gemeinschaftseinrichtungen hat Fördervorrang. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich dabei typischerweise um Gebäude handelt, die wegen ihrer städtebaulichen, geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung erhalten werden und/oder wenn der Betrieb in ehrenamtlicher Trägerschaft erfolgt.
  • Gefördert werden können die Herstellung oder Änderung und Einrichtung dörflicher Plätze, Straßen und Wege zur dorfgemäßen Gestaltung des Ortsbildes und zur Schaffung neuer Kommunikationszentren, Herstellung oder Änderung von Grünanlagen, sofern diese ähnliche soziale Funktionen erfüllen wie die genannten Plätze.
  • Private Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden und der dazugehörigen Hof-, Garten und Grünflächen können gefördert werden. Ziel ist es, die ländliche Bausubstanz mit ortsbildprägendem und regionaltypischem Charakter zu stärken.
  • Der Abriss leerstehender, nicht erhaltenswerter Gebäude mit anschließender Nutzung des Grundstückes im Sinne der Dorfentwicklung (z. B. Schaffung neuer Baumöglichkeiten, Anlage dauerhafter Grünflächen) ist förderfähig. Ziel ist es, städtebauliche Missstände zu bewältigen und eine geordnete städtebauliche Innenentwicklung zu schaffen, insbesondere an exponierten, ortsbildprägenden Lagen in den Ortskernen.

Die Höhe der Zuwendung beträgt grundsätzlich:

für Maßnahmen der Gemeinden höchstens 250.000 Euro

für Maßnahmen Privater höchstens 50.000 Euro.

 Pressemitteilung der Landesregierung (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung) vom 14.03.2018

 

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Comments

22.03.2018

Sympathisant der FWG

Hallo,

genau richtig, dass hier die Freien Wähler in dieser Angelegenheit wieder aktiv geworden sind.

Aus Vorstandskreisen habe ich erfahren, dass bereits eine entsprechende Anregung nach der Gemeindeordnung an die Verwaltung und den Rat gerichtet wurde.

Anscheinend sind die Freien Wähler diejenigen, obwohl Sie noch nicht im Stadtrat vertreten sind, die bereits Oppositionsarbeit erledigen. Dies wünschte ich mir hin und wieder eigentlich von unseren gewählten Stadtvertretern. Aber diese reden dem Bürgermeister nur nach dem Mund...

Ich hoffe, dass aufgrund der Dringlichkeit des Anliegens, der Rat vorerst keinen Beschluss zu dieser Thematik fassen wird.

Liebe Freie Wähler macht weiter so, denn ich schätze eure bisweilen geleistete Arbeit sehr. Lasst euch nicht unterkriegen!

Euer Sympathisant

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